RECHT & TRANSPARENZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hinweis: Diese Darstellung ist eine zusammenfassende Information. Verbindlich ist ausschließlich der vollständige Wortlaut der AGB (PDF).
Die Fahrausbildung umfasst Theorie und Praxis; Grundlage ist ein schriftlicher Ausbildungsvertrag.
Unterricht gemäß geltenden Gesetzen/Verordnungen, insbesondere der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Ende mit bestandener Prüfung oder spätestens 6 Monate nach Vertragsabschluss. Bei Fortsetzung gelten die dann ausgehängten Entgelte.
Fehlen körperliche/geistige Voraussetzungen, gelten die Entgeltregelungen laut Vertrag/Preisaushang.
Entgelte richten sich nach dem Preisaushang. Der Grundbetrag deckt u. a. Theorieunterricht und Vorprüfungen bis zur ersten Theorieprüfung ab.
Fahrstunde = 45 Minuten. Absage spätestens 2 Werktage vorher – sonst kann eine Ausfallentschädigung bis zu ¾ des Entgelts berechnet werden.
Das Vorstellungsentgelt umfasst Theorie-/Praxisvorstellung inkl. Prüfungsfahrt; bei Wiederholung fällt es erneut an.
Grundbetrag bei Vertragsabschluss; Fahrstunden vor Antritt; Prüfungs-/Gebühren spätestens 3 Werktage vor Prüfung. Bei Zahlungsverzug kann die Ausbildung ausgesetzt werden.
Kündigung durch Fahrschüler jederzeit; durch Fahrschule nur aus wichtigem Grund. Staffelung des Grundbetrags je Ausbildungsstand (1/5 bis 4/5; nach Abschluss der Theorie voller Grundbetrag).
Pünktlicher Beginn/Ende, Wartepflicht je 15 Minuten. Ausschluss u. a. bei Alkohol/Drogen oder begründeten Zweifeln an der Fahrtüchtigkeit (Ausfallentschädigung möglich).
Sorgfältiger Umgang verpflichtend; Inbetriebnahme von Ausbildungsfahrzeugen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers.
Bei Verbindungsabbruch sofort anhalten, Motor aus, auf Fahrlehrer warten und ggf. Fahrschule informieren; Fahrzeug sichern.
Prüfungsanmeldung ist im beiderseitigen Einvernehmen verbindlich; Nichterscheinen kann Kosten auslösen.
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule (sofern kein inländischer allgemeiner Gerichtsstand besteht).
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